Anfragen und Zuweiser
Gemeinsam passende Lösungen finden
Anfragen zu einem Aufenthalt im Witschihuus können Interessierte selber, ihre Familien, Beistände oder Sozialarbeiter.innen stellen. Auch Feriengäste und Reisende heissen wir herzlich willkommen.
Zuweiser wie Kliniken, Sozialdienste, Spitex, Heime, und ähnliche Institutionen haben die Möglichkeit, sich an uns zu wenden.
Da wir Wert auf eine individuelle Beratung legen, nehmen wir uns Zeit um jede persönliche Situation gemeinsam zu besprechen. Daher freuen wir uns über eine erste Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail.
Tarife
Das Witschihuus bietet Wohnraum für Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen
Je nach Ihren Bedürfnissen bieten wir Wohnraum OHNE Dienstleistungen oder Wohnen MIT Dienstleistungen in den Bereichen persönliche Begleitung im Alltag, Hauswirtschaft, Gastronomie und/oder Aktivierung an. Bei mittel- und langfristigen Aufenthalten profitieren Sie von entsprechenden Preisnachlässen. Details hierzu finden Sie in der aktuellen Preisliste.
Unsere Tagesgäste teilen regelmässig den Alltag unserer Bewohner, verbringen die Nacht jedoch im Umfeld ihrer Angehörigen oder Bezugspersonen. Die Tarife für Tagesgäste richten sich nach ihren jeweiligen Bedürfnissen. Bitte nehmen Sie hierfür direkt mit uns Kontakt auf zur Klärung des Bedarfs.
Die Aufnahme in unsere Wohngemeinschaft erfordert umfassende Beratung, Organisation, Vorbereitung und Hilfestellung bei der Einführung in die bestehende Hausgemeinschaft. Auch der Austritt aus dem Witschihuus erfordert unterschiedlichstes Engagement in den Bereichen Organisation, Verwaltung und Hauswirtschaft. Hierfür verrechnen wir einmalig eine Eintritts- und Austrittspauschale.
Unsere Veranstaltungen sorgen für regelmässige und abwechslungsreiche Aktivitäten. Hierbei nutzen wir auch die lokalen Angebote des Dorfes und der Umgebung und fördern somit Synergien und die Integration unserer Gäste im Dorfgeschehen. Allenfalls anfallende Kosten werden separat in Rechnung gestellt oder bei den jeweiligen Veranstaltern direkt beglichen.
Der Tagesträff bietet Besuchern im Witschihuus die Möglichkeit mit unseren Bewohnern zusammen zu essen und an der Tagesaktivität teilzunehmen. Kostenpflichtig sind die jeweils bestellten Mahlzeiten sowie ein Beitrag an die Tagesaktivität bei Teilnahme.
Das Witschihuus-Team delegiert alle pflegerischen Leistungen an die Spitex CareKöniz. Die geleisteten Pflegedienste der Spitex werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt und können über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden.
Weitere Informationen zu Pflegeleistungen durch Care Köniz:
https://carekoeniz.ch/kontakt/standorte
Wir legen Wert auf eine individuelle Begleitung. Daher möchten wir uns Zeit nehmen, um Ihre persönliche Situation und Ihre Bedürfnisse gemeinsam mit Ihnen zu besprechen um eine massgeschneiderte Offerte für Sie auszuarbeiten. Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf.
Finanzierungsmöglichkeiten
Unsere Leistungen werden direkt den Bewohner.innen des Witschihuus berechnet. Kurzfristige Aufenthalte werden üblicherweise nach unseren gestaffelten Tagestarifen in Rechnung gestellt. Der Mietzins bei mittel- oder langfristigen Mietverträgen ist zum Ende des Monats für den darauffolgenden Monat per Banküberweisung fällig.
Reichen die Mittel für die Finanzierung des Aufenthaltes nicht, so kann bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde ein Gesuch für Ergänzungsleistungen (EL) eingereicht werden. Wir stellen dafür gerne einen Tarifausweis aus.
Die Bewilligung von Ergänzungsleistungen hängt von der persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Eine allfällige Auszahlung erfolgt direkt an die Bewohner.innen. Der Antrag muss frühzeitig eingereicht werden, da die Ausgleichskasse ab dem definitiven Eintritt ins Witschihuus maximal sechs Monate rückwirkend vergütet.
Bewilligte Leistungen der Ausgleichskasse erfolgen ab dem Zeitpunkt der Anmeldung. Dies gilt auch für EL bei Unterstützungsbedarf von Ferien- oder Übergangslösungen.
Für weitere Informationen zu den Ergänzungsleistungen: Ausgleichskasse des Kantons Bern
Je nach Unterstützungsbedarf kann auch eine Hilflosenentschädigung (HE) beantragt werden. Um abzuklären, welche Finanzierungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.
Für weitere Informationen zur Hilflosenentschädigung: Ausgleichskasse des Kantons Bern